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BGH, 10.02.1982 - IVb ZB 841/60 |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78
Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG
Auszug aus BGH, 10.02.1982 - IVb ZB 841/60
Soweit die Leistungsgruppe 3 der Anlage 2 zu § 32 a AVG den weiblichen Versicherten geringere Entgelte zuweist als männlichen Versicherten, ist diese Regelung jedoch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1981 (BVerfGE 57, 335 = NJW 1971, 2177 = FamRZ 1981, 1041 [BVerfG 16.06.1981 - 1 BvL 129/78]) mit Art. 3 Abs. 2 GG unvereinbar. - BGH, 01.07.1981 - IVb ZB 659/80
Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten
Auszug aus BGH, 10.02.1982 - IVb ZB 841/60
Wie der Senat in seinem Beschluß vom 1. Juli 1981 - BGHZ 81, 100, auf den Bezug genommen wird, entschieden hat, erwirbt der Soldat auf Zeit eine alternativ ausgestaltete Versorgungsaussicht, die dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unterliegt und in entsprechender Anwendung des § 1587 b Abs. 2 BGB im Wege des sogenannten Quasi-Splittings auszugleichen ist.